Kosten des Mediationsverfahrens

Abrechnung nach Zeitaufwand:

Die Kosten der Mediation werden üblicherweise nach einem zu vereinbarenden Zeithonorar für die Sitzungszeit, die Vor- und Nachbereitung (z.B. Protokoll-Erstellung) abgerechnet. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse werden dabei mit berücksichtigt.

Einführungsgespräch gratis
Das gemeinsame Einführungsgespräch mit Ihrer/m Konfliktparter/in ist in unserer Kanzlei kostenlos.

Vereinbaren Sie dafür gern einen Termin mit unserem Sekretariat (Frau Sandra Lau oder Frau Linda Leschner).

Die Stundensätze für die weitere Mediation werden abhängig von Ihren Einkommensverhältnissen zu Beginn der Mediation vereinbart. Sie liegen in der Regel zwischen € 80,00 und € 200,00. Ohne gesonderte Vereinbarung ist dann von einem

  • Stundensatz von € 140,00 incl. MWSt

auszugehen. Die Abrechnung erfolgt in kleinen Einheiten à 10 Minuten.

Die Gesamtkosten einer Mediation sind individuell unterschiedlich und abhängig vom Umfang der zu behandelnden Probleme und vom Schwierigkeitsgrad der Konfliktsituation.

Im Durchschnitt sind nach unseren Erfahrungen etwa 10-12 Stunden einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit des Mediators anzunehmen.

Die Gesamtkosten einer Scheidungsmediation
betragen nach unseren Erfahrungen also durchschnittlich € 1.200,00 - € 1.500,00. Hinzuzurechnen sind die Kosten einer in der Regel notwendigen notariellen Beurkundung der Mediationsvereinbarung, deren Höhe vom Regelungsumfang der Vereinbarung abhängig ist.
 

 


Rechtsschutzversicherung

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten einer Mediation. Meist ist dafür allerdings eine Zusatzvereinbarung im Versicherungsvertrag nötig.

Fragen Sie ggf. bei Ihrem Versicherer an, ob eine Kostenübernahme ohne Wartezeit möglich ist.


Beratungshilfe | Prozesskostenhilfe

Leider besteht derzeit noch keine Möglichkeit, staatliche Unterstützung für die Kosten des Mediationsverfahrens zu erhalten.

Das Mediationsgesetz sieht zwar vor, dass in einigen Bundesländern Forschungsprojekte für Mediationskostenhilfe eingerichtet werden können. Ob dies tatsächlich umgesetzt wird und für welche Verfahren dies gilt, bzw. gelten wird, ist noch vollständig ungewiss.