Ehewohnung und Haushaltsgegenstände


"Ehewohnung" - Definition

Ehewohnung ist die gemeinsame Wohnung auch dann, wenn es sich um eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus nur eines Ehepartners handelt.

Wenn keine Einigung über die Nutzung nach der Scheidung möglich ist, entscheidet das Gericht auch hier nach Billigkeitsgesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Kindern. So kann durchaus auch der Ehepartner die Nutzungsrechte an einem Haus oder einer Wohnung erhalten, die im Eigentum des anderen Ehegatten steht. Das Gericht kann dann eine Ausgleichszahlung festlegen, die nicht der Marktmiete entsprechen muss.

Hinweis:
Bei Mietwohnungen kann der Vermieter zusammen mit einer Nutzungsregelung anlässlich der Scheidung dazu verpflichtet werden, den Mietvertrag auf einen Ehepartner umzuschreiben, ohne die Miete zu erhöhen oder andere Bedingungen zu stellen. Dazu ist nur eine übereinstimmende Erklärung der geschiedenen Ehepartner nötig (Muster siehe unten).

Nur möglich bis zu einem Jahr nach der Scheidung!


Musterbrief an Vermieter: Mietvertragsänderung nach Scheidung

Geschiedene Eheleute schreiben bitte unter Vorlage einer Kopie des Scheidungsbeschlusses gemeinsam folgenden Brief an die/den Vermieterin der gemeinsam angemieteten Wohnung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, Ihre Mieter der Wohnung (Adresse), sind seit dem (Datum) rechtskräftig geschieden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses fügen wir bei.

Anlässlich der Ehescheidung haben wir uns darauf verständigt, dass die von Ihnen angemietete Wohnung nunmehr allein von (Vorname Nachname) genutzt wird. Damit geht der Mietvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen auf (Vorname Nachname) als alleinige/r Mieter/in über.

Wir bitten Sie, uns den Zugang dieser Mitteilung bis zum (Datum angeben) zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

(Beide Unterschriften!)


"Haushaltsgegenstände" (im früherem Recht "Hausrat")

sind alle Sachen, die Eheleute während oder auch vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft haben. Dazu gehört meist auch der gemeinsam genutzte PKW. Unabhängig davon, wer gezahlt hat, gilt gemeinsames Eigentum.

Bei der Scheidung wird nach Gerechtigkeits- und "Billigkeits"-Gesichtspunkten verteilt und Alleineigentum begründet. Es findet eine Teilung "in Natur" und keine Ausgleichszahlung statt. Wer welche Gegenstände erhält, ist insbesondere auch davon abhängig, was den Bedürfnissen gemeinsamer Kinder am besten entspricht.

Ausgleichszahlungen für Möbel oder Haushaltsgeräte können nur dann verlangt werden, wenn Sachen aus dem Alleineigentum eines Ehepartners (vor der Ehe angeschafft) dem anderen Ehegatten zur Alleinnutzung zugewiesen werden.

Dringender uneigennütziger Anwalts-Rat zu Haushaltsauseinandersetzungen:

Möglichst nicht mit Anwalt und Gericht um Haushaltssachen streiten! Ein solcher Streit um bspw. die Knoblauchpresse, den Zaubermixstab oder eine Esszimmergarnitur ist viel teurer als eine Ersatzbeschaffung!

Wenn Sie sich um diese Dinge noch streiten müssen, sind diese Konflikte vermutlich nur Platzhalter für andere viel wichtigere Probleme, wegen derer Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Investieren Sie Ihr gutes Geld lieber dafür, die wahre Ursache Ihres Streites zu finden und zu bereinigen (oder für eine Ersatzbeschaffung nach dem Motto: "Der Klügere gibt nach").