Trennung & Unterhalt
Erste Unterhaltsfragen
Kurzcheck: Ist die Unterhaltsfrage sofort relevant?...

Geht es ohne finanzielle Unterstützung = UNTERHALT?

Eiliger Handlungsbedarf besteht für Sie zunächst nicht. Wenn Sie gemeinsame Kinder betreuen, denken Sie jedoch daran, dass Ihr/e Partner/in Ihnen trotzdem Kindesunterhalt schuldet.

Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einigkeit darüber, dass der Allein- oder Mehrverdienende Ehegattenunterhalt und der nicht betreuende Elternteil Kindesunterhalt zu zahlen hat? Können Sie sich über die Höhe der Zahlungen ohne Hilfe Dritter einigen?

Die/der Unterhaltspflichtige sollte schriftlich die Zahlungsverpflichtung anerkennen.In diesem Anerkenntnis sollte auch der monatliche Zahlbetrag genannt werden. So ist bei Ausbleiben der Zahlung dieser Betrag sofort gerichtlich festsetzbar.
Fordern Sie Gehaltsabrechnungen der/des Unterhaltspflichtigen aus den vergangenen 12 Monaten zur Berechnung des Unterhalts an. Gleichzeitig stellen Sie schriftlich eine Unterhaltsforderung auf. Die Forderung braucht nicht beziffert zu sein, sollte aber einen Zahlungstermin enthalten. Dies gewährleistet, dass der Unterhalt nachgezahlt wird. Anderenfalls kann Unterhalt nur für die Zukunft verlangt werden (Musterbrief siehe unten).
Musterbrief Auskunfts- und Unterhaltsforderung
... (Anrede), Wie es danach mit der
Unterhaltsfrage weitergeht, finden Sie auf den Seiten unter "Unterhalt":
wie du weißt, musst du nach unserer Trennung Unterhalt
für unsere Kinder und für mich zahlen.
Um deine Zahlungsverpflichtung errechnen zu können,
bitte ich dich um Übermittlung von Kopien deiner letzten zwölf
Gehaltsabrechnungen, aus denen sämtliche Sonderzahlungen hervorgehen
müssen. Bitte schicke mir auch eine Kopie deiner Lohnsteuerkarte und
deiner/unserer letzten Steuererklärung und unseres letzten
Steuerbescheides. Für alle Zahlungspflichten, die du bei der
Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wissen möchtest, gib bitte
ebenfalls Belege her.
Vorläufig bitte ich dich, Unterhalt wie folgt zu
zahlen: (Überschlägige Berechnung aufgrund geschätzten Einkommens -
nicht zwingend erforderlich!).
Die erbetene Auskunft erbitte ich bis spätestens zum
(Termin setzen!).
Die vorläufige Unterhaltszahlung bitte ich ab sofort
aufzunehmen. Die erste Zahlung für den jetzt laufenden Monat erwarte
ich bis spätestens zum (Termin setzen!). In den Folgemonaten nimm
bitte die Überweisung immer im Voraus am 1. des Monates vor.
(Ort, Datum, Unterschrift)