Trennung einleiten - Wie geht das?

Erste Schritte nach dem Trennungsentschluss


Trennung muss nicht beantragt werden!

Die Einleitung der Trennung erfordert keinen "offiziellen" Akt, wie z.B. einen Antrag über Anwalt oder Familiengericht. Die praktische Umsetzung des Trennungsentschlusses genügt:

  • Vollständige Aufhebung der Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen: getrennte Kassen getrennte Zimmer / Wohnung / getrennte Haushaltsführung (Essen, Waschen, Einkaufen)
  • Erkennbare Trennungsabsicht – d.h., dem anderen Ehegatten muss die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft deutlich werden. Dies ist im Falle des Bestreitens später nachzuweisen.

Das wesentliche Merkmal einer Trennung im Sinne des Gesetzes ist die Übermittlung des Trennungswunsches. So erklärt sich, dass trotz Vorliegens der anderen äußeren Trennungsmerkmale bei langer Abwesenheit eines Ehepartners (z.B. bei Auslandstätigkeit oder Verbüßung einer Haftstrafe) kein Getrenntleben anzunehmen ist.

Wenn Sie sich also selbst trennen möchten und späteren Streit über den Trennungstermin befürchten, übermitteln Sie Ihre/r/m Frau/Mann ein Schreiben (Trennungsbrief) und sorgen Sie für eine Zugangsbestätigung, z.B. durch Empfangsquittung, Fax-Protokoll, Einschreibbeleg.

Denken Sie an eine Kopie für sich selbst!


Muster Trennungsbrief

 

... (Anrede),

nachdem nun wirklich alle Versuche gescheitert sind, unsere Ehe zu retten, möchte ich dir gern Folgendes mitteilen: Ich habe mich endgültig dazu entschlossen, mich von dir zu trennen, um damit die Voraussetzungen für eine spätere Ehescheidung zu schaffen. Bitte akzeptiere diese Entscheidung und nimm zur Kenntnis, dass

  • ich ab sofort keinen gemeinsamen Haushalt mehr mit dir führen werde, d.h., jeder muss für sich selbst sorgen. Dies umfasst auch Wäsche waschen,  Bügeln, Einkaufen und Kochen;
  • ich keine gemeinsamen Unternehmungen mehr mit dir durchführen möchte, d.h.,  ich werde meine Freizeit künftig für mich allein gestalten;
  • wir getrennt wirtschaften, d.h., ich werde mir ein eigenes Konto einrichten und bitte dich, genauso zu verfahren.
  • (Bei Unterhaltsansprüchen:) Ich bitte dich darüber hinaus, mir künftig Unterhalt für mich und die Kinder auf dieses Konto einzuzahlen. Das Konto und die Höhe des Unterhaltes werde ich dir in Kürze bekannt geben.

Du weißt sicher, dass das Gesetz diese Änderungen vorsieht und hast deshalb Verständnis für meine Wünsche.

Ort, Datum, Unterschrift


Checkliste bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen

 

  • Wenn Sie Kinder haben: Schnell Umgangsvereinbarungen finden!
    Näheres unter "Wenn Sie Kinder haben"

  • Mieterrechte und -Pflichten klären! Mehr dazu unter "Wohnung & Haushalt"

  • Meldebestimmungen beachten! Ummeldung beim Ortsamt erforderlich!

  • Klärung von Unterhaltsfragen einleiten! Näheres unter "Erste Unterhaltsfragen".