Mediationsvertrag
Die Beteiligten
Name, Anschrift
und
Name, Anschrift
haben sich für ein Mediationsverfahren zur Regelung Ihrer
Trennungs- und
Ehescheidungsfolgen
entschieden. Es sollen alle Streitfragen geklärt werden,
die im Zusammenhang mit der Trennung und Ehescheidung stehen und / oder
entstehen.
Zur Regelung dieser Fragen schließen die Beteiligten die
nachfolgende Arbeitsvereinbarung untereinander und mit dem Mediator,
Herrn Rechtsanwalt Daniel Marquard.
1.) Ziel
Ziel der Mediation ist der Entwurf einer wechselseitigen
interessengerechten und fairen Vereinbarung über alle
regelungsbedürftigen Punkte im Zusammenhang mit unserer Trennung und
Scheidung. Die Vereinbarung wird außergerichtlich und
eigenverantwortlich gemeinsam erarbeitet. Der Mediator wird darauf
achten, und uns Medianten darin unterstützen, dass wir unsere
persönlichen Interessen erkunden, formulieren und vertreten. Unter
Ausschöpfung aller persönlich menschlichen und rechtlichen Möglichkeiten
ist dies Grundlage und Voraussetzung für beide Partner, das beste
Ergebnis zu erzielen. Soweit erforderlich, wird die Rechtslage durch
Herrn Rechtsanwalt Marquard eingeführt.
2.) Rechtsrat
Wir wurden darauf hingewiesen, dass es notwendig und sinnvoll sein kann,
dass jeder von uns sich zusätzlich einseitig parteilich, durch eine/n
außenstehende/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt mit besonderen
Fachkenntnissen im Familienrecht beraten lässt. Dies gilt auch, wenn die
Rechtslage innerhalb der Mediation erläutert wurde. Außerdem empfiehlt
der Mediator, die von uns erarbeitete Abschlussvereinbarung für jeden
der Partner getrennt von einem außenstehenden Fachanwalt für
Familienrecht überprüfen zu lassen und dort nochmals zu besprechen. Der
Mediator behält sich vor, das Hinzuziehen von Spezialisten
(Steuerberatern, Fachanwälten für Familienrecht, etc.) im Bedarfsfall
anzuregen, sofern die erforderliche Sachkunde nicht durch die
Beteiligten in das Verfahren eingebracht werden kann.
3.) Wirksamkeit
Die während der Mediation getroffenen (Zwischen-) Vereinbarungen werden,
ebenso wie die Abschlussvereinbarung, entsprechend einer der
nachfolgenden Alternativen wirksam:
-
Mit der gemeinsamen Unterschrift der Medianten
unter den Gesamtvertrag = Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarung (ggf. nach Rücksprache mit einem
Außenberater).
-
Mit der notariellen Beurkundung des Gesamtvertrages
= Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern dies eine
rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung ist.
-
Mit der gerichtlichen Protokollierung des
Gesamtvertrages = Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung,
sofern dies von den Medianten vereinbart ist
4.) Unterhalt
Geht es in der Mediation um die Regelung von Unterhaltsansprüchen,
erklärt die unterhaltspflichtige Partei ausdrücklich, dass sie sich ab
Datum (1. Mediationssitzung) als in Verzug gesetzt betrachtet. Dies
bedeutet, dass die unterhaltsberechtigte Partei bei Abbruch der
Mediation Unterhalt rückwirkend ab (Datum der 1. Mediationssitzung) im
Normalverfahren verlangen kann.
5.) Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann jederzeit von
einem der Beteiligten beendet werden. Dies kann auch der Mediator sein,
insbesondere wenn bestimmte, zur Durchführung der Mediation unabdingbare
Verfahrensregeln nicht eingehalten werden (können). Für den Fall des
Abbruches, erklären sich die Parteien damit einverstanden, ein
Abschlussgespräch zu führen.
6.) Eigenverantwortlichkeit
Voraussetzung für das eigenverantwortliche Verhandeln ist die volle
Informiertheit über den zu regelnden Sachverhalt. Hierzu gehört die
unbeschränkte allseitige Offenlegung sämtlicher verhandlungsrelevanter
Faktoren und entscheidungserheblicher Daten.
7.) Pflichten
Die Medianten verpflichten sich, während des Mediationsverfahrens
insbesondere:
-
Vermögenswerte jeglicher Art weder zu übertragen,
zu sperren, zu verheimlichen, noch anderweitig zu verwenden, außer
für den täglichen Lebensunterhalt im Rahmen der bisherigen Höhe;
-
die verschiedenen Konten oder Kreditkarten, für die
beide Medianten haften, nicht weiter zu belasten, es sei denn, es
sind beide einverstanden;
-
keinerlei Veränderungen an Geschäfts- bzw.
Gesellschaftskonstellationen vorzunehmen, es sei denn, es wurde
einvernehmlich vereinbart;
-
keinerlei Darlehen aufzunehmen, rückzuzahlen oder
sonstige finanzielle Transaktionen ohne Absprache vorzunehmen, es
sei denn, es wurde einvernehmlich vereinbart;
-
die Finanzlage voll aufzudecken, Einkommens-,
Vermögens-, Darlehensunterlagen und alle sonstigen hilfreichen
Materialien zur Verfügung zu stellen;
-
mit dem Mediator über Vermittlungsfragen nur
während der Mediationssitzung zu sprechen, es sei denn, es wurde
einvernehmlich eine andere Absprache getroffen;
-
etwaige laufende Gerichtsverfahren zum Ruhen zu
bringen, bzw. während der Mediation keine Gerichtsverfahren anhängig
zu machen.
8.) Kooperationsbereitschaft
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung drücken die Medianten ihren
Willen aus:
-
sich gegenüber den anderen Beteiligten möglichst
fair und gerecht zu verhalten;
-
bei der Lösung der Streit- und Regelungspunkte
durch Mediation gegenseitig möglichst umfassende
Kooperationsbereitschaft zu zeigen;
-
bei der Formulierung der eigenen Interessen, die
Interessen der ganzen Familie bzw. der anderen Konfliktbeteiligten
zu beachten und nicht aus dem Blickfeld zu verlieren.
9.) Neutralität / Zeugnisverweigerung
Wir stimmen darin überein, die Neutralität des Mediators zu
respektieren. Wir werden ihn weder als Zeugen benennen, noch von der
Schweigepflicht entbinden.
10.) Vertraulichkeit
Alle Gespräche, an denen der Mediator teilnimmt, sind streng vertraulich
und dienen nur dem Zweck, zu einer Trennungs- und
Ehescheidungsfolgen-Vereinbarung zu gelangen. Die Medianten sichern sich
damit zu, die Inhalte der Mediationssitzungen nicht in eine streitige
Auseinandersetzung einzubringen. Dies gilt auch für die Vorlage von
Mediationsprotokollen. Die Parteien vereinbaren ein
Beweisverwertungsverbot.
11.) Kosten
Über die Kosten wird eine eigene Vereinbarung getroffen.
12.) Sonstiges
Es gibt keine sonstigen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Hamburg, den .........................
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(Medianten) .......................... ........................... ( Mediator)
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