Scheidung & Scheidungsrecht

Scheidung

Zum Thema "Scheidung" hat fast jeder etwas juristisches Grundwissen. Vieles davon ist aber immer nur "halb richtig".

Hier klären wir ein paar "Scheidungsirrtümer" auf und informieren Sie über die wichtigsten Fragen zum Thema "Scheidung & Scheidungsrecht."

  

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Internet-Recherche!

Fast alle Scheidungs-Probleme lassen sich aber nur individuell lösen!

Verzichten Sie deshalb vor wichtigen Entscheidungen nie auf eine familienrechtliche Beratung. So teuer ist das gar nicht!

   Beachten Sie auch unseren Trennungsleitfaden zum Download! Dort finden Sie viele Hinweise für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung auch offline.


  Stimmt das eigentlich:

Kurze Ehen werden per "Blitzscheidung" ohne Trennungsjahr geschieden.

  Nicht so ganz:

Jede Scheidung braucht nämlich ein Trennungsjahr und eine Blitzscheidung geht danach nur, wenn der Versorgungsausgleich entfällt und kein Streit über Scheidungsfolgen besteht.

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  Stimmt das eigentlich:

Für die Scheidung brauche ich die Zustimmung meines Ehepartners, sonst dauert die Scheidung 3-5 Jahre.

  Nicht so ganz:

Ohne Zustimmung zur Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres muss die Zerrüttung der Ehe durch das Familiengericht noch extra festgestellt werden.
Ihr Scheidungsbeschluss ist dann nur ausführlicher. Geschieden werden Sie aber trotzdem zeitnah.

 

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  Stimmt das eigentlich:

Online Scheidung ist günstiger.

  Nicht so ganz:

Die Scheidungskosten folgen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie sparen allenfalls einen Anwaltsbesuch, erledigen dafür aber einen Teil der Arbeits Ihres Anwaltes selber.

 

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  Stimmt das eigentlich:

Scheidung kostet ein Vermögen.

  Nicht so ganz:

Die Scheidungskosten richten sich nach Ihrer individuellen Einkommenssituation. Wenn diese Situation keinen Spielraum für Anwalts- und Gerichtskosten lässt, erhalten Sie staatliche Unterstützung durch Verfahrenskostenhilfe (früher genannt: "Prozesskostenhilfe" oder "Armenrecht").

 

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  Stimmt das eigentlich:

Solange ich verheiratet bin, hafte ich für alle Schulden meines Ehepartners.

  Nicht so ganz:

Die gemeinsame Haftung gilt nur für Anschaffungen, die den gemeinsamen Haushalt betreffen. Für alle anderen Schulden haften Sie auch bei bestehender Ehe nur, wenn Sie den Kreditvertrag mit unterschrieben haben.

 

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  Stimmt das eigentlich:

Bei Scheidung erhält jeder vom Vermögen die Hälfte.

  Nicht so ganz:

Nur das Vermögen, das in der Ehe dazugekommen ist (Zugewinn) muss geteilt werden. Erbschaften, Geschenke von Dritten und alles Vermögen, was schon bei Eheschließung vorhanden war, bleibt erhalten, sofern es noch vorhanden ist.

 

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  Stimmt das eigentlich:

Bei Scheidung wird über das Eigentum am gemeinsamen Haus entschieden.

  Nicht so ganz:

Als Eigentümergemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie unterscheiden sich Eheleute nur unwesentlich von anderen Eigentümergemeinschaften. Ein Streit um das Eigentum ist deshalb nicht Sache des Familienrichters.

 

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  Stimmt das eigentlich:

Über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen wird beim Scheidungstermin entschieden.

  Nicht so ganz:

Das Familiengericht beschäftigt sich von Amts wegen nur mit dem Scheidungsantrag und dem Versorgungsausgleich! Extra-Wünsche müssen per Anwalt oder Anwältin bis spätestens 2 Wochen vor dem Scheidungstermin eingereicht werden (sonst wird es teurer!).

 

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