Scheidung nach kurzer Ehe | Scheidungsvorteile bei Kurzehen
Schnelle Scheidung bei Ehen unter 3 Jahren
Viele Eheschließungen stellen sich schon nach kurzer Zeit als Fehlentscheidung dar. So kommt es oft schon zur Scheidung nach nur wenigen Monaten oder 2-3 Jahren.
Diese kurzen Ehen sind meist kinderlos und es haben sich in der Regel noch keine engen wirtschaftlichen Verflechtungen ergeben. Deshalb besteht nur selten Streit über Folgeprobleme (Wohnung, Kinder, Vermögen, Unterhalt). Deshalb gibt es bei Scheidung einige Erleichterungen:
Scheidung einer kurzen Ehe meist besonders
schnell und günstig!
Dies liegt daran, dass der langwierige
Versorgungsausgleich entfällt. Er wird nämlich bei kurzen Ehen nur
auf Antrag durchgeführt. Ein solcher Antrag wäre jedoch nur in ganz
seltenen Fällen sinnvoll, weil innerhalb von wenigen Monaten und
Jahren Ehedauer normalerweise kaum Unterschiede bei den angewachsenen
Alterversorgungen entstehen.
Was ist eine kurze Ehe?
Definition Kurzehe:
Eine Ehe gilt als kurz, wenn
zwischen Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrages nicht mehr
als 3 Jahre vergangen sind.
Vor dem Scheidungsantrag muss ein
Trennungsjahr liegen,
so dass eine Ehe von kurzer Dauer allenfalls 2 Jahre Zusammenleben
bedeuten kann.
Kann man auf das Trennungsjahr
verzichten?
Entgegen weit
verbreiteter Meinung kann man juristisch nicht auf das Trennungsjahr
verzichten. Dies gilt auch für sehr kurze Ehen.
Wer sich jetzt darüber wundert,
dass andere Ehepaare scheinbar ohne Einhaltung
eines Trennungsjahres geschieden wurden:
Sie haben vermutlich nur übersehen, dass eine Trennung aus persönlichen Gründen
oft nicht sofort offen gelegt wird und meist für
eine gewisse Zeit noch innerhalb einer Wohnung erfolgt.
Da an den Begriff "Trennung" im
familienrechtlichen Sinn keine besonderen äußeren Merkmale - wie
getrennte Wohnungen, eine Ummeldung der Wohnadresse oder Trennung von
Bankkonten - geknüpft sind, weiß eigentlich nur das Ehepaar, wann die
Trennung erfolgte.
Was sind die Scheidungsvorteile bei Kurzehen?
Der Ablauf des Verfahrens, die Kostenregelungen und auch der Anwaltszwang unterscheiden sich nicht von anderen Scheidungen. Deshalb verweisen wir auf hier auf die entsprechende Seite "Scheidung einreichen". Die Kostenvorteile und die Beschleunigung der Scheidung ergeben sich aus dem Wegfall des Versorgungsausgleichs.
Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe!
Bei kurzen Ehen entfällt
"automatisch der langwierige
Versorgungsausgleich , wenn nicht ein Ehepartner die
Durchführung beantragt.
So kann - je nach Arbeitsgeschwindigkeit Ihres Anwaltes
und des für Sie zuständigen Gerichts die Ehescheidung
innerhalb weniger Wochen und besonders kostengünstig ausgesprochen werden.
Bedingung
ist jedoch, dass auch über Unterhalt,
Sorgerecht,
Zugewinn,
Wohnung und Hausrat kein Streit besteht!