Scheidung + gemeinsamer Anwalt?

Gemeinsame Beauftragung ist leider juristisch nicht möglich!

Kein "gemeinsamer Rechtsanwalt" im Scheidungsverfahren!

Jeder Anwalt darf in Gerichtsverfahren und somit auch bei einer Scheidung nur eine Seite im Verfahren vertreten. Eine Verletzung dieses Gebotes verstößt nicht nur gegen sein Berufsrecht, sondern ist sogar strafbar. Der Anwalt könnte im Extremfall seine Anwaltszulassung verlieren.

Diese gesetzlichen Regeln sind natürlich für andere Fälle als für einvernehmliche Scheidungen aufgestellt worden. Trotzdem gelten sie auch hier und sind von Anwälten zwingend zu beachten.

In Scheidungsverfahren kann ein Rechtsanwalt deshalb nur für einen der Ehepartner vor Gericht auftreten und den Scheidungsantrag stellen.


Wieso haben dann so Viele scheinbar einen gemeinsamen Scheidungsanwalt?


Berechtigte Frage! Hier die Antwort:

Wenn Sie keinen Streit haben, kann Ihr Anwalt auch Ihre/n Ehepartner/in im Scheidungsverfahren begleiten und wird dies auch sehr gern tun. Diese Begleitung unterscheidet sich nicht von der Arbeit mit Ihnen als "offizielle/r" Mandant/in. Deshalb erscheint die Anwaltsarbeit wie eine eigene Vertretung - und das soll ja auch so sein!

Für den von Ihnen beiden, der  n i c h t  die Vollmacht unterschrieben hat, ist der Scheidungsanwalt aber nur "gefühlt" ein beidseitiger Vertreter im Scheidungsverfahren. Das ist auch gerechtfertigt und geht leider einfach nicht anders zu regeln!

Ein Ehepartner kann bei Scheidung aber oft auf den Anwalt verzichten!

In geeigneten Fällen können Sie aber Ihre Scheidung mit einem Anwalt betreiben und so fast die Hälfte der Scheidungskosten sparen.

Aus dieser Tatsache entstand vermutlich die weit verbreitete Vorstellung vom "gemeinsamen Scheidungsanwalt" - der das "gefühlt" auch sein kann - aber eben juristisch nicht wirklich ist!


Scheidung mit nur einem Anwalt - Geeignete Fälle

Wenn kein Streit (mehr) über

                      Sorgerecht
                      Kindesunterhalt
                      Ehegattenunterhalt
                      Hausrat und Ehewohnung
                      Zugewinnausgleich

besteht, reicht ein Anwalt für die Einreichung des Scheidungsantrages.

Das erspart Ihnen die Hälfte der Anwaltskosten und - da diese Kosten den "Löwenanteil" der Scheidungskosten ausmachen - ca. 40% der Gesamtkosten Ihrer Scheidung.
 

Bei dieser Lösung bleibt aber ein Ehepartner formaljuristisch ohne anwaltliche Vertretung!
Voraussetzung ist deshalb, dass es keine offenen Fragen zu den Scheidungsfolgen (mehr) gibt.

Mögliche Streitpunkte sollten vorher direkt, mit Beratung von jeweils eigenen Anwälten oder mit Hilfe von Mediation einvernehmlich geklärt worden sein.

Wenn dies gelungen ist, kann problemlos die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt betrieben werden.